In der Gemeinde Muldestausee gibt es seit Beginn der Coronapandemie 322 infizierte Personen und damit 10 mehr als zur letzten Lageinformation vom 26.02.2021. Es gelten aktuell 11 Personen in unserer Gemeinde als infiziert. Im gesamten Landkreis sind es 273. Informationen zu Quarantäneverfügungen nach Ortsteilen oder die Gesamtfallzahl im Verhältnis zu den Genesenen stehen aktuell nicht zur Verfügung.
Die Zahl im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist auf insgesamt 4.448 bestätigte Fälle angestiegen (Stand: Freitag, 05.03.2021). Die meisten Betroffenen kommen aus Bitterfeld-Wolfen (98 infizierte Personen).
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt 80,8.
Inzwischen sind 114 Personen an oder in Verbindung mit COVID-19 im Landkreis verstorben. 7 Personen werden intensivmedizinisch behandelt, davon vier invasiv beatmet.
Nach den Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenz (Entscheidungsübersicht im Anhang) von vergangener Woche hat die Landesregierung gestern Abend die 10. Eindämmungsverordnung vom 07.03.2021 beschlossen. Sie gilt ab heute und umfasst erste Lockerungen.
Privat und öffentlich dürfen sich wieder zwei Hausstände treffen, wobei der zweite Hausstand max. 5 Personen umfassen darf. In jedem Fall werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Neben der Öffnung der Friseure vom 01.03.2021 dürfen nun auch Blumenläden, Gärtnereien, Garte- und Baumärkte, Kosmetik-, Nagel-, Piercing und Tattoostudios sowie Massagepraxen öffnen. Weitere Geschäfte können mit vorheriger Terminvereinbarung und max. 1 Person auf 40 m² Ladenfläche öffnen. Dies gilt stets unter dem Vorbehalt, dass Hygienekonzepte und Abstandsregeln eingehalten werden können. Zudem gilt weiter die Maskenpflicht.
Der organisierte Sport darf ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen öffnen, und zwar ausschließlich im Freien mit Training von maximal fünf Personen für Erwachsene und 20 Personen im Kinder- und Jugendbereich, wobei jeweils der Trainer mitgezählt wird. Auch Rehasport kann in Gruppen von maximal fünf Teilnehmern wieder erfolgen. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass durch den Betreiber ein Hygienekonzept erstellt wurde und eine maximale Platzkapazität festgelegt wurde. In der Gemeinde Muldestausee werden das Ordnungsamt und das Gebäudemanagement dies direkt mit den Sportvereinen in den nächsten Tagen vornehmen.
Am 05.03.2021 wurde in der Gemeinde mit dem dezentralen Impfen begonnen. Mit dem verfügbaren Impfstoff AstraZeneca konnten auf diesem Wege knapp über 60 % des Personals aus den Kindertagesstätten und Horten sowie der Grundschulen geimpft werden. Ab dem 19.03.2021 beginnt das dezentrale Impfen der Ü-80-Jährigen mit dem Impfstoff von Biontech & Pfizer in der Gemeinde in Muldenstein. Bitte sehen Sie von Terminanrufen ab. Wir rufen Sie an und gehen in der Liste streng nach Lebensalter vor. Von den 710 impfbereiten Personen werden am 19.03. zunächst die ersten 108 geimpft werden können. Die nächsten Termine stehen erst fest, wenn weiterer Impfstoff sicher zugesagt wird. Die Impforte werden dann zunächst in Krina und Schlaitz sein. Wir informieren alle Impfberechtigten aktiv von unserer Seite zeitgerecht. Mit der Terminbestätigung, die wir schriftlich übermitteln, gibt es auch gleich den Anamnesebogen, der Zuhause in Ruhe ausgefüllt werden kann, damit wir uns am Tag der Impfung Zeit sparen.
Über mögliche kostenfreie Testungen in der Gemeinde Muldestausee wird in den kommenden Tagen informiert. Bis Anfang April soll eine nationale Teststrategie entwickelt werden, wobei die Länder sicherstellen sollen, dass das Personal in Schulen und Kitas sowie alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht mindestens einen kostenlosen Schnelltest erhalten sollen. Unternehmen sollen Präsenzbeschäftigten mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest anbieten.
Auch allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern soll mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht werden, welche in Testzentren, bei beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden sollen. Die Kosten will zwar der Bund übernehmen, allerdings sind ablauforganisatorisch noch viele Fragen offen.
Die Kontaktnachverfolgung soll zukünftig stärker auch in elektronischer Form über Apps erfolgen.
Für Unternehmen, die bislang keine Hilfen aus den bestehenden Programmen der Überbrückungshilfen erhalten haben, wollen Bund und Länder mit einem hälftig finanzierten Härtefallfonds ein zusätzliches Hilfsangebot schaffen.
Die Coronahotline des Landkreises ist unter der Woche von 08:00 - 20:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 09:00 bis 15:00 Uhr unter:
03496 60 - 1234 oder buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de erreichbar.
Das Gesundheitsamt ist darüber hinaus erreichbar unter 03496 60 - 1752 sowie meldung-covid-19@anhalt-bitterfeld.de.
Ich bitte Sie alle darum, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Ferid Giebler