In der Gemeinde Muldestausee gibt es seit Beginn der Coronapandemie 364 infizierte Personen und damit 4 mehr als zur letzten Lageinformation vom 23.03.2021. Es gelten aktuell 26 Personen in unserer Gemeinde als infiziert. Im gesamten Landkreis sind es 326.
Die Zahl im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist auf insgesamt 4.878 bestätigte Fälle angestiegen. Die mit Abstand meisten Betroffenen kommen aus Bitterfeld-Wolfen (128 infizierte Personen).
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt 74,5.
Inzwischen sind 134 Personen an oder in Verbindung mit COVID-19 im Landkreis verstorben. 6 Personen werden intensivmedizinisch behandelt, davon eine invasiv beatmet.
Es gilt unverändert bis 28.03.2021 die 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen Anhalt vom 07.03.2021 sowie die 6. Eindämmungsverordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Ab dem 29.03.2021 bis zunächst bis 18. April 2021 die 11. Eindämmungsverordnung vom 25.03.2021.
Beim Regelungsgehalt bleibt fast alles wie bei der 10. Verordnung erhalten:
Treffen sind mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einem weiteren Hausstand mit max. 5 Personen möglich, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Der organisierte Sport bleibt in Gruppen bis 5 Personen sowie bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren mit max. 20 Personen (inkl. TrainerIn) erlaubt.
Neu eingefügt wurde im § 1 die Testpflicht für bestimmte Bereiche und die unterschiedlichen anerkannten Verfahren. Musikschulen dürfen für den Einzelunterricht öffnen. Bei Überschreitung der Inzidenz von 50 sind Grundschüler von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit, in weiterführenden Schulen gilt dann der eingeschränkte Regelbetrieb unter Befreiung von der Präsenzpflicht. Bei Inzidenzwerten über 200 werden die Schulen geschlossen und Distanzunterricht durchgeführt. Einzig Abschlussklassen sind hiervon ausgenommen.
Die Gastronomie bleibt vorerst weiter geschlossen und auf den Außer-Haus-Verkauf beschränkt.
Die Landkreise können beim Ministerium verschiedene Modellprojekte in der Veranstaltungsbranche zur Öffnung beantragen, wobei die Öffnung nach Prüfung der eingereichten Konzepte zeitlich befristet ab dem 06.04.2021 möglich wäre. Bisher hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld sich hierzu noch nicht geäußert.
Impfen:
Entsprechend der Feststellungen des Amtsleiters Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises im Kreistag am 25.03.2021 soll das dezentrale Impfen über den April hinaus fortgesetzt werden. Über die bestehenden Termine hinaus, werden neue Termine durch uns erst vereinbart werden können, wenn weiterer Impfstoff zur Verfügung gestellt werden kann. Unser Ziel ist es, bis in den Mai die impfbereiten Personen Ü80 der Gemeinde impfen zu können. Aufgrund des erforderlichen organisatorischen Vorlaufs erfragen wir derzeit bereits die Impfbereitschaft der nächsten Prioritätengruppe (Ü70 bis 80).
Die Gesundheitsämter und Impfzentren wurden zudem darüber in Kenntnis gesetzt, dass in Hinblick auf die epidemologische Lage ab sofort sämtlichen Personen, die in Schulen tätig sind, ein Impfangebot unterbreitet werden soll. Hierzu zählen neben dem Lehrpersonal auch Referendare, Mitarbeiter/innen der Sekretariate, Hausmeister/innen, SchulsozialarbeiterInnen sowie Kantinen- und Reinigungspersonal.
Darüber hinaus hat Gesundheitsminister Spahn mit Schreiben vom 23.03.2021 im Deutschen Bundestag über den Stand der Impfungen und Testungen in Deutschland informiert und einen Ausblick gegeben.
Testungen:
Die kommunalen Schnelltestzentren in Pouch und Gröbern werden weiter fortgesetzt und mittlerweile stärker in Anspruch genommen. Am Ostermontag wird ausnahmsweise kein Testen in Pouch möglich sein, um das Ansammeln asymptomatischer Personen zu vermeiden.
Symptomatische Personen haben über die Feiertage die Möglichkeit, sich am Samstag in Bitterfeld am Krankenhaus sowie am Montag in Zerbst in der Stadthalle mittels PCR-Test jeweils in der Zeit von 11 bis 16 Uhr testen zu lassen, um die Schließung der Arztpraxen während der Feiertage abfedern zu können. Die Terminvergabe dafür erfolgt über die Hotline 03496 60-1234 oder per Mail an terminvergabe@anhalt-bitterfeld.de
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration informierte darüber, dass mit einer Lieferung der Selbsttests für die Kinder erst in der kommenden Wochen (29.03.-01.04.2021) zu rechnen ist. Es handelt sich um freiwillige Tests, welche die mit den Eltern gemeinsam vorgenommen werden können.
Die Coronahotline des Landkreises ist unter der Woche von 08:00 - 20:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 09:00 bis 15:00 Uhr unter:
03496 60 - 1234 oder buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de erreichbar.
Das Gesundheitsamt ist darüber hinaus erreichbar unter 03496 60 - 1752 sowie meldung-covid-19@anhalt-bitterfeld.de.
Ich bitte Sie alle darum, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Ferid Giebler