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Allgemeine Coronalage Gemeinde Muldestausee

Informationen vom 24.11.2021

Aktuell sind Im Landkreis 1372 Personen (+ 243) mit dem Coronavirus infiziert. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt 458. Von 33 verfügbaren Intensivbetten im Kreis sind aktuell 26 (gestern 16) belegt, davon zehn mit COVID-19-Patienten. Insgesamt sind bisher 209 Menschen an oder mit einer Coronaerkrankung verstorben.

Heute gelten in der Gemeinde Muldestausee 173 Personen als infiziert, somit 27 mehr als am Vortag. Damit sind wir in der Gemeinde Muldestausee aktuell mit am stärksten betroffen. Selbst Städte wie Köthen (164 Personen) und Sandersdorf-Brehna (143 Personen) mit deutlich mehr Einwohnern sind weniger stark betroffen - lediglich die Städte Zerbst (260 Personen) und Bitterfeld-Wolfen (205 Personen) sind stärker betroffen.

Basierend auf der vom Land beschlossenen Eindämmungsverordnung sowie der aktuellen die Gemeinde betreffenden Lageentwicklung trafen wir die Entscheidung, die Dorfgemeinschaftshäuser und Bibliotheken sowie die Sporthallen (nicht Sportplätze) vorerst zu schließen. Obwohl die Verordnung klar darauf abstellt, das Treffen von Menschen in Innenräumen zu vermeiden, bleibt für den organisierten Sportbetrieb, Kultureinrichtungen und Bürgerhäuser grundsätzlich „nur“ das 2G-Zugangsmodell weiter möglich und das Land scheut die gem. der eigenen Problemdarstellung erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Im Schulsport sind entsprechend der Regelungen Personengruppen voneinander getrennt und werden täglich getestet. Im organisierten und unorganisierten Sportbetrieb werde diese Kontaktbeschränkungen durchbrochen. Die aktuellen Zahlen der bestätigten Fälle - insbesondere der 5 bis 14-Jährigen sprechen eine klare Sprache und betreffen eine Personengruppe, die noch nicht durch Impfungen geschützt ist.

In Anbetracht der vermehrten Impfdurchbrüche bei vollständig geimpften Personen, dem hohen Gefährdungspotential in Innenräumen sowie der zunehmenden Betroffenheit der Gemeinde sehen wir uns in der Pflicht, aus Fürsorge gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern aufgrund unseres Hausrechts die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Bibliotheken und Sporthallen vorerst zu versagen. Diese Entscheidung wird Anfang Januar neu bewertet. Die sportliche Betätigung im Außenbereichen mit Einhaltung der Abstandsregelungen ist weiter möglich. Sofern ein Punktspielbetrieb in Hallen tatsächlich durchgeführt wird, wird dies einer Einzelfallentscheidung unterzogen. Auch viele nicht verschiebbare Termine der Gemeinde werden vorrangig draußen durchgeführt.

Zusätzlich bereiten wir dezentrale Impftermine für das sogenannte Boostern vor. Die weitere Impf- und Teststrategie und Maßnahmen des Landkreises wegen der Coronasituation werden noch in dieser Woche beraten.

Bitte halten Sie sich an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.

Ferid Giebler
Bürgermeister

© Silke Stelter E-Mail

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