Alle Kindereinrichtungen sind wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten von 06:00 bis 17:00 Uhr geöffnet mit Ausnahme der Kita Wiesenzwerge" Friedersdorf. Hier gilt noch bis 06.04.2022 die verkürzte Öffnungszeit von 06:30 bis 16:00 Uhr.
Aktuelle Regeln für den Besuch der Kindereinrichtungen
Auf der Grundlage des Erlasses des MI für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 04.04.2022 in Verbindung mit den Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen und pädagogischen Maßnahmen für Kindereinrichtungen vom 31.05.2021 gibt die Gemeinde Muldestausee als Träger der Kindereinrichtungen folgendes bekannt:
Mund- und Nasenschutz erforderlich
- Zutritt in der Einrichtung durch Eltern beim Abholen und Bringen der Kinder, Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten. Die Aufenthaltsdauer im Innenbereich ist auf ein Minimum zu beschränken.
- Eltern bei der Eingewöhnung während des gesamten Aufenthalts
- externe Dritte
Anwendung der 3G-Regel
- Eltern bei der Eingewöhnung
- externe Dritte
Umgang mit Erkältungssymptomen
- Kinder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion, die Symptome — darunter auch eine leichte, banale, Erkältung — aufweisen, dürfen die Einrichtung nicht besuchen.
- Im Verdachtsfall wird ein Schnelltest für das Kind angeboten. Die Testung erfolgt vor Ort durch die Eltern. Bei einem negativen Testergebnis darf das Kind abweichend von Absatz 1 die Einrichtung besuchen. Für den Fall, dass Eltern im Verdachtsfall eine Testung ihres Kindes nicht vornehmen möchten, wird das Kind nicht betreut. Eine ärztliche Abklärung ist dann erforderlich und eine Bescheinigung vom Arzt, dass das Kind die Kindereinrichtung besuchen kann, ist vorzulegen.
- Zeigt ein Kind während der Betreuung Krankheitssymptome, werden die Eltern unverzüglich informiert und das Kind muss schnellstmöglich abgeholt werden.
Im Rahmen des Hausrechtes bzw. Sicherstellung kann die Kita-Leitung anderweitige Maßnahmen anordnen: z.B. Abgabe der Kinder vor/außerhalb der Einrichtung und grundsätzliche Untersagung des Zugangs von Dritten zur Einrichtung.