Zahlungstermine für Steuern und Abgaben
Quartalszahler
15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des laufenden Jahres
Jahreszahler
01.07. des laufenden Jahres
für
- Grundbesitzabgaben
- Gewerbesteuervorauszahlungen
- Hundesteuer
- Straßenreinigungsgebühren
Umlage für Gewässerunterhalt
Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides fällig.
Im Umlagebescheid kann bestimmt werden, dass dieser für die Folgejahre gilt, soweit keine Änderung der Berechnungsgrundlage oder des Umlagesatzes eintritt. In diesem Fall ist die Umlage im Folgejahr zum 01.07. fällig.
Alle Steuer- und Gebührenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten.
Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren erhoben werden.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Steuerpflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen werden können.
Den Steuerpflichtigen entstehen dadurch keinerlei Kosten und Nachteile. Auch ist ein jederzeitiger Widerruf möglich.
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