Windenergie für Muldestausee

Update 05.06.2026: Kein Windpark für die Gemeinde Muldestausee

Regionale Planungsgemeinschaft bestätigt - Sitzung vom 05.06.2026

In ihrer Sitzung vom 05.06.2026 bestätigte die regionale Planungsgemeinschaft unter anderem die Windgebiete Köthen und Zörbig.

Unserem Antrag, die Planungen für Windparks in der Gemeinde Muldestausee nicht weiter zu verfolgen, wurde einstimmig bestätigt.

Vielen Dank dem Vorsitzenden der Versammlung Andy Grabner sowie allen Mitgliedern für die Berücksichtigung unseres kommunalen Willens und das Entgegenkommen.

Mein besonderer Dank gilt Matthias Egert aus Zörbig und Christina Buchheim aus Köthen für ihre Unterstützung.

Ferid Giebler
Bürgermeister
Gemeinde Muldestausee

Update 03.06.2026: Kein Windpark für die Gemeinde Muldestausee

Im Rahmen der Sondersitzung Wind des Gemeinderates Muldestausee brachte Bürgermeister Ferid Giebler am 02.06.2026 einen Änderungsantrag zur Beendigung des Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Muldestausee ein.

Dem Antrag wurde einstimmig vom Gemeinderat gefolgt, sodass auf gemeindlicher Ebene keine der bisher beantragten Windparkplanungen weiter betrieben werden.

Wir haben uns in der Vergangenheit mit jeglicher Planung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Muldestausee sehr schwergetan. Gegen das auf der Hochkippe Zschornewitz durchgeführte Repowering wehrten wir uns damals, wurden aber abgewogen, sodass ein erheblicher Entscheidungsdruck in den letzten Jahren auf uns lag, um eine ungesteuerte Flächenausweisung zu vermeiden.

Im Rahmen der interkommunalen Abstimmung mit dem Bürgermeister der Stadt Zörbig und der Bürgermeisterin der Stadt Köthen wurde bis gestern im Laufe des Tages bestätigt, dass diese bestehende Windparkplanungen in ihren Gemarkungen erweitern bzw. eine Fläche im Rahmen des Sachlichen Teilplans Wind neu hinzufügen und dies politisch abgesichert ist.

Deshalb ist das verbindliche Flächenziel für die Regionale Planungsgemeinschaft, 1,9 Prozent der Fläche mit Windenergieanlagen zu belegen, auch ohne einen Windpark in der Gemeinde Muldestausee erreichbar. Die Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft bestätigte dies am 02.06.2026, sodass sich erst Anfang dieser Woche eine für die Planung der Gemeinde wesentliche Lageänderung ergab.

Der bisherige Planungsanlass, zur Erreichung des Flächenziels durch die Gemeinde Muldestausee einen Beitrag leisten zu müssen, entfällt damit.
Vor diesem Hintergrund hat Bürgermeister Ferid Giebler am 02.06.2026 dem Gemeinderat die Beendigung der gemeindlichen Planung empfohlen. Wir hoffen nunmehr darauf, dass die Regionale Planungsgemeinschaft am 05.06.2026 dem kommunalen Willen folgt und ebenso keine weiteren Planungen auf ihrer Planungsebene für Windkraftanlagen innerhalb der Gemeinde Muldestausee forciert.

Unter Abwägung aller von vielen Akteuren vorgebrachten Argumente Für und Wider ist das die für uns derzeit tragfähigste Lösung.

Vielen Dank an Matthias Egert aus Zörbig und Christina Buchheim aus Köthen für ihre Unterstützung, die mit Ihren Kommunen zur Erreichung des Flächenziels mehr leisten, damit wir keinen Beitrag leisten müssen.

Ferid Giebler
Bürgermeister
Gemeinde Muldestausee

Ausgangslage

Der Ausbau der Windenergie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – unter anderem durch die verbindlichen Flächenziele des Landes Sachsen-Anhalt und damit verbundenen regionalen Zielgrößen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeinde Muldestausee im Jahr 2024 bewusst dazu entschieden, die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel zu nutzen. Diese ermöglicht es uns, eigenständig geeignete Gebiete für die Nutzung von Windenergie verbindlich auszuweisen. 

Durch die Ausweisung einer Fläche haben wir als Gemeinde die Möglichkeit, die Planung und Entwicklung der Windenergie in unserem Gebiet gezielt und verantwortungsvoll zu steuern. Weitere Flächen für Windenergieanlagen werden von der Gemeinde ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies entspricht der bereits Anfang 2023 angekündigten Strategie:

Sachlicher Teilplan »Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg«

Weil derzeit diverse Energieunternehmen an Grundstückseigentümer herantreten und sehr unterschiedliche (teils zweifelhaft seriöse) Angebote vorlegen sowie teils unzutreffende Aussagen treffen (Windparkstandorte in der Gemeinde Muldestausee stehen bereits fest etc.), fasse ich kurz den aktuellen Sachstand aus Sicht der Gemeinde Muldestausee zusammen. Für das Gemarkungsgebiet unserer Gemeinde steht bislang noch nicht fest, ob, wo und in welchem Umfang Windenergieanlagen entstehen. Dass die Gemeinde in Anbetracht der klaren Gesetzeslage über 2027 hinaus von Windenergieanlagen vollständig freigehalten werden kann, ist unrealistisch.

Denn mit Inkrafttreten des Windflächenbedarfsgesetzes am 01.02.2023 gelten neue gesetzliche Grundlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Darüber hinaus gelten verpflichtende Flächenbeiträge, die bis 31.12.2027 sowie 31.12.2032 erreicht werden müssen. Die Zielgrößen sollen nach Auskunft der obersten Landesentwicklungsbehörde regionalisiert festgelegt werden. Für die Regionale Planungsgemeinschaft 1,9 % bis 31.12.2027 sowie 2,3 % bis 31.12.2032. Doch auch künftig soll die Umsetzung von Windparks raumordnerisch gesteuert werden. Verfahrensführend für die raumordnerische Steuerung ist hierbei nicht die Gemeinde Muldestausee, sondern die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg.

Daher wird sich die Gemeinde nach umfassender Prüfung und örtlicher Beteiligung für eine gezielte Steuerung möglicher Standorte (ebenso bei Photovoltaik) in diesem Verfahren einsetzen. Darüber hinaus wollen wir eine für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde nutzbare Regionalstrommarke, die bestmögliche lokale und regionale Wertschöpfung sowie die Unterstützung gemeinwohlorientierter Maßnahmen im Bereich Bildung, Arten-, Natur-, Umweltschutz als auch bei Biodiversitätsmaßnahmen in den Ortschaften der Gemeinde Muldestausee als auch die konzeptionelle und finanzielle Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Gemeinde selbst erreichen, wofür konkrete Beschlüsse in Vorbereitung sind. Um eine faire Teilhabe aller Betroffenen und Anwohner, insbesondere auch nicht direkt profitierender Flächeneigentümer zu erreichen, sollen Entschädigungen idealerweise als Flächenpoolmodelle und nicht allein auf direkte Anlagenstandorte umgesetzt werden.

Die Regionalversammlung hat am 03.03.2023 beschlossen, den Sachlichen Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ aufzustellen und mit der Bekanntgabe der Allgemeinen Planungsabsicht die beabsichtigten Auswahlkriterien und mögliche Gebietskulisse der Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie bzw. für Repowering von Windenergieanlagen vorzustellen. Aus Sicht der Gemeinde Muldestausee kommen nach Anhörung der Ortschaftsräte lediglich die Bereiche 33 und 34 in Frage, sind jedoch auch nicht vollständig auszulasten. Alle anderen Bereiche der Gemeinde sollen von Windrädern freigehalten werden. Schließlich leistet die Gemeinde bereits mit bestehenden und geplanten Photovoltaikanlagen und der Wasserkraftanlage in Friedersdorf überdurchschnittlich viel für die Energiewende und die Erzeugung erneuerbarer Energien.

Die Unterlagen sind unter folgendem Link veröffentlicht und einsehbar:

Vorschläge, Hinweise und Bedenken sind an die Regionale Planungsgemeinschaft als Verfahrensträger zu richten. Vorsitzender ist Landrat Andy Grabner.

Die Gemeinde leistet keine Rechtsberatung für Grundstückseigentümer. Da es jedoch für Windparks in unserer Gemeinde an rechtlichen Grundlagen fehlt, sollte nach hiesiger Bewertung vom Abschluss von Verträgen besser Abstand genommen. Niemand ist zudem verpflichtet, etwaige (Vor)Verträge zu schließen. Zielführender wäre ein abgestimmtes Vorgehen der Grundstückseigentümer mit der Gemeinde, um die größtmöglichen Vorteile aus künftigen Anlagen vor Ort zu behalten.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir zu gegebener Zeit informieren.

Ferid Giebler
Bürgermeister

Kontakt

Was bedeutet das für unsere Gemeinde?

  • Gestaltungshoheit: Dank der Gemeindeöffnungsklausel bestimmen wir als Gemeinde Muldestausee aktiv und eigenverantwortlich, wo genau ein Windpark entstehen darf – zusätzliche Flächen sind nicht geplant.
  • Transparenz und Rechtssicherheit: Das Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans folgt klaren gesetzlichen Regelungen und sieht Möglichkeiten für die Öffentlichkeit vor, sich zu beteiligen. Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises prüft in einem zusätzlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Windparkpläne. Eine Genehmigung erfolgt nur, wenn alle gesetzlichen Vorgaben und Richtwerte eingehalten werden.
  • Finanzielle Vorteile und lokaler Mehrwert: Beiträge aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz- oder Akzeptanzgesetz (§ 6 EEG bzw. Landgesetzgebung) kommen dem Gemeindehaushalt direkt zugute.