Wirtschaftsförderung
Die Gemeinde Muldestausee zeichnet sich durch ein breites Spektrum an leistungsstarken kleinen und mittelständischen Unternehmen, Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben aus.
Kompetente Ansprechpartner für Unternehmen, Selbständige, Existenzgründer und Ansiedlungsinteressierte finden Sie nachfolgend:
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld mbH (EWG): Detailseite
06766 Bitterfeld-Wolfen
Die EWG versteht sich als Dienstleister der Unternehmen und Gebietskörperschaften des Landkreises. Sie machen sich stark für Ihre Zukunft am Wirtschaftsstandort Anhalt-Bitterfeld.
- Marketing für den Wirtschaftsstandort Anhalt-Bitterfeld
- Standortvermittlung / -vermarktung
- Fördermittelberatung
- Beratung und Qualifizierung von Existenzgründern
- Innovationsförderung
- Netzwerkmanagement
- Messeorganisation
- Projektmanagement
TGZ Bitterfeld-Wolfen GmbH: Detailseite
Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der EWG mbH
für Unternehmer, Existenzgründer und Kommunen - individuell und kostenfrei -
Unter dem Namen "IB regional - Wir für Sie vor Ort" bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Der IBregional Sprechtag findet für Sie an jedem 1. Donnerstag im Monat statt.
IHK Halle-Dessau: Detailseite
Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen
Die Industrie- und Handelskammern nehmen als Körperschaften öffentlichen Rechts verschiedenste gesetzliche Aufgaben wahr. Im IHK-Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen sind sie als regionale Ansprechpartner für Sie mit folgenden Leistungen vor Ort IHK Serviceangebote
- Existenzgründungsberatung und fachkundige Stellungnahmen
- Unternehmenserweiterung , -sicherung und -nachfolge, Finanzierungshilfen
- IHK-Mitgliedschaft (IHK-Mitgliedsunternehmen erhalten Erstinformationen zur Beitragspflicht, Beitragsbemessung und Beitragsveranlagung)
- Veranstaltungen
- Raumordnung um die wirtschaftlichen Belange bei der Landes- und Regionalplanung zu berücksichtigen, gibt die IHK zu Vorhabens- und Erschließungsplänen, Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen sowie zu Vorhaben der Stadtentwicklung Stellungnahmen ab.
- Gewerberecht - Die IHK gibt Stellungnahmen im Bereich erlaubnispflichtiger Gewerbe und für Gewerbeuntersagung ab.
- Gleichstellungen - Berufsabschlüsse (außer Handwerk), welche vor 1990 in der ehemaligen DDR erworben wurden
- Wirtschaftsjunioren – die IHK ist das Bindeglied zu den Wirtschaftsjuniorenkreisen