Winterdienst
Welches ist die gesetzliche Grundlage?
Das Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) und die Satzung der Gemeinde Muldestausee über die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungssatzung).
Wer muss auf Gehwegen Schnee räumen und streuen?
Die Eigentümer oder Besitzer müssen auf den öffentlichen Gehwegen beziehungsweise auf kombinierten Geh- und Radwegen vor ihrem Grundstück räumen und streuen.
Was passiert, wenn Eigentümer oder Besitzer den Winterdienst nicht durchführen?
Kommt ein Eigentümer oder Besitzer seiner Pflicht zum Winterdienst nicht nach, kann die zuständige Behörde eine Ersatzvornahme anordnen, d.h. den Schnee auf dessen Kosten räumen und streuen lassen. Weiterhin kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Kommt es zu einem Schaden, können versicherungsrechtliche Ansprüche gegen den Eigentümer oder Besitzer geltend gemacht werden.
Kann ein Anderer für mich den Winterdienst übernehmen?
Es besteht die Möglichkeit, einen Dritten mit der Durchführung des Winterdienstes zu beauftragen. Sofern Sie nicht selbst die Pflicht zum Winterdienst erfüllen können oder wollen, sind Sie sogar verpflichtet, unverzüglich eine geeignete Person (oder Firma) damit zu betrauen. Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes entfällt dadurch aber nicht. Die Eigentümer und Besitzer sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes zu kontrollieren.
Unser Tipp:
Schließen Sie doch mit Ihrem Nachbarn oder einer anderen Fachfirma einen Vertrag, der die Erfüllung der in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Muldestausee geregelten Winterdienstpflichten beinhaltet.
Was beinhaltet die Räum- und Streupflicht?
- die Beräumung von Schnee
- das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln
- die Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen
- bei Bedarf, insbesondere bei Tauwetter, das Freimachen der Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte
- die Beseitigung von Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegen gewirkt werden kann.
Wann muss ich den Winterdienst durchführen?
Die öffentlichen Verkehrsflächen sind an Werktagen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr und an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr von Schnee und Eis zu räumen und bei Glätte zu abzustumpfen
Wohin mit dem ganzen Schnee?
Die beseitigten Schnee- und Eisreste müssen auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes gelagert werden. Nur wenn diese Beseitigung nicht zugemutet werden kann, darf der geräumte Schnee auf Verkehrsflächen gelagert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass andere Verkehrsteilnehmer und die Räumfahrzeuge nicht gefährdet werden und der Verkehr nicht behindert wird.
Warum kann es passieren, dass mein Gehweg durch den Fahrbahnwinterdienst wieder zugeschoben wurde, nachdem ich geräumt hatte?
Der Bauhof der Gemeinde Muldestausee und auch überregionale Räumdienste sind bemüht, solche Fälle zu vermeiden. Dies gelingt aber leider nicht immer, da zur Ablagerung von Schnee teilweise nur sehr begrenzt Flächen im Straßenraum zur Verfügung stehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis! Ein Abtransport des Schnees ist nur in extremen Ausnahmesituationen möglich.
Was darf gestreut werden?
Bei Glätte muss mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand oder Granulat gestreut werden, damit das Begehen des Gehweges gefahrlos möglich ist. Falls das Streumittel bei anhaltender Glättebildung, zum Beispiel Eisregen, seine Wirkung verliert, muss unter Umständen auch mehrmals gestreut werden.
Darf ich Salz zum Auftauen verwenden?
Ja, aber nur in Ausnahmefällen bei Blitzeis sowie auf Treppen oder Rampen. Für den Winterdienst auf Straßen gibt es Ausnahmegenehmigungen für die Behörden.
Wer sorgt auf den Straßen in den Orten von Muldestausee für Sicherheit?
Der jeweilige Baulastträger ist hier zuständig. Für den Winterdienst auf Bundes- und Landstraßen, zum Beispiel in der Friedersdorfer Straße in Muldenstein oder in Schwemsal die Tornauer Straße, in Pouch die Ortsdurchfahrt, ist das die Landesstraßenbaubehörde. Für den Winterdienst auf Kreisstraßen, zum Beispiel in der August-Bebel-Straße in Schlaitz oder in der Burgkemnitzer Straße in Muldenstein, sind es die Kreisstraßenmeistereien des Landkreises. Für die kommunalen Straßen ist es der Bauhof bzw. im Auftrag der Gemeinde Muldestausee verschiedene Dienstleister.
Welche kommunalen Straßen werden geräumt?
Die Kommunen sind nicht verpflichtet, unbegrenzt Winterdienst auf den Fahrbahnen zu leisten, sondern nur entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Daher geht der Bauhof nach einem Prioritätenplan vor und räumt beziehungsweise streut zunächst die Fahrbahnen mit der Priorität 1. Das sind die Sammelstraßen, Abschnitte vor Kindertagesstätten und Schulen und gefährliche Abschnitte an Kreuzungen, Steigungen, Fußgängerüberwege und Tunnel. Anschließend erfolgt der Einsatz auf Straßen der Priorität 2. Das sind die Straßen, die den Verkehr zu den Hauptverkehrsstraßen führen, und solche mit Busverkehr.
Was wird in den Nebenstraßen getan?
In den Nebenstraßen, oft auch Mischverkehrsflächen oder gar verkehrsberuhigte Zonen, zum Beispiel in der Glockengasse in Schmerz oder in Schwemsal der Heckenweg werden erst dann vom Bauhof geräumt, wenn es auch unter Einschränkungen nicht mehr möglich ist, die Straßen der Priorität 1 und 2 zu erreichen.
Dies erweckt den Eindruck, dass diese Straßenabschnitte nicht bedient werden. Dem ist nicht so, denn die Räumpflicht mit anschließender Streuung eines 1,50 m breiten Streifens ist von der fiktiven Straßenmitte aus, bereits durch die anliegenden Eigentümer oder Besitzer in den Morgenstunden zu tätigen.
Wegen der Nichtverpflichtung der Gemeinde Muldestausee für unbegrenzten Winterdienst, wird auf wenigen Straßen der Winterdienst nur eingeschränkt oder gar nicht abgesichert. Dies betrifft zum Beispiel den Waldweg von der Seestraße zur B 100, den Landwirtschaftsweg zwischen Pouch und Mühlbeck oder die Behelfsstraße von der Muldensteiner Straße zur B 100.
Wer muss die Streumittel später beseitigen?
Der Winterdienstpflichtige muss die Streureste umgehend beseitigen, wenn keine Glättegefahr mehr besteht.
Worauf sollte ich sonst noch achten?
Fahren Sie umsichtig und passen Sie Ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen an! Schneemassen benötigen Fläche zum Ablegen, vermeiden Sie unnötiges Abstellen Ihrer Fahrzeuge auf öffentliche Straßen und Parkplatzflächen! Dann kommen Sie gewiss sicher an Ihr Ziel. Helfen Sie Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind und Älteren! Kennen Sie den Begriff „Nachbarschaftshilfe?“ Für alte und gebrechliche aber auch behinderte Menschen sind geräumte und gestreute Wege besonders wichtig. Kehren Sie den Schnee nicht auf die Straße und nicht zu Ihrem Nachbarn. Überdenken Sie bitte ob nicht Platz in Ihrem Vorgarten bzw. auf dem eigenen Grundstück wäre.