Amtsblatt - Redaktionsschlusszeiten und Hinweise

Kommunale Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Feuerwehren) sowie Vereine, Veranstaltungsorganisatoren und kirchliche Einrichtungen können in unserem Amtsblatt Informationen veröffentlichen.

Wir bitten um rechtzeitige Zusendung Ihrer Artikel entsprechend der nachfolgend aufgeführten Redaktionsschlusszeiten.

Redaktionsschlusszeiten 2026

AusgabeRedaktionsschluss
(jeweils 10:00 Uhr)
Erscheinung
Januar 15.01.2026 28.01.2026
Februar 12.02.2026 25.02.2026
März 12.03.2026 25.03.2026
April 15.04.2026 29.04.2026
Mai 12.05.2026 27.05.2026
Juni 11.06.2026 24.06.2026
Juli 16.07.2026 29.07.2026
August 13.08.2026 26.08.2026
September 10.09.2026 23.09.2026
Oktober 15.10.2026 28.10.2026
November 11.11.2026 25.11.2026
Dezember 03.12.2026 16.12.2026

Redaktionsschlusszeiten 2027

AusgabeRedaktionsschluss
(jeweils 10:00 Uhr)
Erscheinung
Januar 14.01.2027 27.01.2027
Februar 11.02.2027 24.02.2027
März 10.03.2027 24.03.2027
April 15.04.2027 28.04.2027
Mai 12.05.2027 26.05.2027
Juni 10.06.2027 23.06.2027
Juli 15.07.2027 28.07.2027
August 12.08.2027 25.08.2027
September 09.09.2027 22.09.2027
Oktober 14.10.2027 27.10.2027
November 10.11.2027 24.11.2027
Dezember 02.12.2027 15.12.2027

Bitte beachten Sie bei der Zusendung Ihrer Artikel folgende Redaktionshinweise:

  1. Der Umfang des Artikels darf 1.600 Zeichen (inkl. Leerzeichen) und zzgl. einem Bild nicht überschreiten. In einem Beitrag ohne Bild kann der Umfang bis zu 2.000 Zeichen betragen. Die Berichte sind in digitaler Form als Word-Datei zu übermitteln.
  2. Ankündigungen von Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde Muldestausee werden nur im Rahmen eines digitalen Veranstaltungskalenders veröffentlicht. Auf eine zukünftige Veranstaltung kann im Amtsblatt aus Platzgründen nicht hingewiesen werden.
  3. Fotos zu eingereichten Berichten können veröffentlicht werden. Ein Anspruch auf Abdruck besteht nicht. Das Foto muss einen konkreten Bezug zum Verein, dem Verband oder der Institution bzw. zu der Aktivität haben. Fotos werden nur in digitalisierter Form angenommen.
  4. Bei sämtlichen Beiträgen müssen der Verfasser und die Institution angegeben sein sowie eine Telefonnummer für eventuelle Rücksprachen.
  5. Der Einsender garantiert, dass er das Urheberrecht für die Bilder und Texte besitzt und dass die in den Berichten namentlich genannten und auf den Fotos abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
  6. Die Redaktion behält sich vor, beim Überschreiten des Textmaßes oder anderer Abweichungen von diesen Richtlinien Einsendungen zu kürzen bzw. wegen ihres Inhaltes, ihres Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise oder gekürzt zu bringen oder nicht zu veröffentlichen – ohne Benachrichtigung des Einsenders.

Verspätet eingehende Beiträge werden nicht berücksichtigt bzw. für die nächste Amtsblattausgabe vorgemerkt, wenn dies angezeigt ist und der Beitrag noch aktuell ist.

Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte Name und Telefonnummer an.

Kontakt:

Sekretariat Bürgermeister / Amtsblatt / Vereins- und Seniorenarbeit

Neuwerk  3, OT Pouch
06774  Muldestausee

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Erhebung von Auslagenersatzentgelt für Veröffentlichungen im Amtsblatt

Ab dem 01.06.2025 gelten für nichtgemeindliche Institutionen, die ihre Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Muldestausee veröffentlichen, folgende Auslagenersatzentgelte:

  • je angefangene halbe Seite: 42,00 EUR
  • je volle Seite: 84,00 EUR