Steuer- und Abgabentermine
Grundbesitzabgaben / Gewerbesteuervorauszahlungen / Hundesteuer
Quartalszahler: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des laufenden Jahres
Jahreszahler: 01.07.des laufenden Jahres
Straßenreinigungsgebühren
01.07. des laufenden Jahres
Gewässerunterhalt
nach Bescheiderstellung
Elternbeiträge
zum 05. des laufenden Monats
Hinweis
Die Bescheide für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Straßenreinigung werden nicht jährlich ausgestellt, sondern gelten bei Erstausstellung bis auf Widerruf bzw. bis sich Änderungen ergeben.
Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diese Zahlungstermine einzuhalten. Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.
Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen. Den Steuerpflichtigen entstehen dadurch keinerlei Kosten und Nachteile. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.