Stellenangebote der Gemeinde Muldestausee
Die Gemeinde Muldestausee informiert an dieser Stelle über ihre aktuellen Stellenausschreibungen.
Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen. Initiativbewerbungen können nicht berücksichtigt werden und werden datenschutzkonform vernichtet.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Kopien von Dienst- oder Arbeitszeugnissen, Beurteilungen, erforderliche Nachweise und gegebenenfalls Referenzen bei, die nicht älter als drei Jahre sein sollen. Falls Sie diese Nachweise über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung nicht vorlegen, können wir Sie im Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigen.
Auskünfte zu den einzelnen Stellenangeboten erteilt Ihnen unsere Personalabteilung.
Aktuelle Stellenausschreibungen
Zum Bewerbungsverfahren
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen gesichtet und entschieden, wer das Anforderungsprofil erfüllt und somit berücksichtigt werden kann. Bewerber und Bewerberinnen, die in die engere Wahl kommen, erhalten die Gelegenheit, sich einer Auswahlkommission persönlich vorzustellen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten sämtliche Bewerber/-innen eine Information über die Entscheidung.
Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlags in angemessener Größe zurückgesandt, andernfalls erfolgt eine datenschutzrechtliche Vernichtung der Bewerbungsunterlagen innerhalb von drei Monaten nach Bewerbungsfristende.
Bewerbungskosten werden durch die Gemeinde Muldestausee nicht erstattet.
Datenschutz im Bewerbungsverfahren
Die Gemeinde Muldestausee verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens und Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses. Dazu müssen personenbezogene Daten der Bewerber erhoben, gespeichert, verwendet, übermittelt und ausgewertet werden.
Die Bereitstellung Ihrer gemäß Anforderungsprofil der jeweiligen Ausschreibung erforderlichen personenbezogenen Daten ist für eine Einbeziehung Ihrer Bewerbung in das Bewerbungsverfahren und somit für eine mögliche spätere Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zwingend erforderlich. Die Nichtbereitstellung führt daher zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.