Landtagswahl 2026

Informationen zur Landtagswahl 2026

Wer darf in der Gemeinde Muldestausee wählen?

Wahlberechtigt sind alle Personen,

  • mit deutscher Staatsangehörigkeit,
  • die spätestens am 06.09.2008 geboren wurden und somit am Wahltag volljährig sind,
  • deren Haupt- oder alleinige Wohnung seit mindestens dem 26.07.2026 in der Gemeinde Muldestausee gemeldet ist.

Um in der Gemeinde Muldestausee wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dies ist der Fall, wenn Sie am Stichtag (26.07.2026) mit Ihrer Haupt- bzw. alleinigen Wohnung im Melderegister gespeichert waren und die gesetzlichen Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllen.

Wohnungsänderungen sowie Um- und Anmeldungen nach dem 26.07.2026

Nach einer Um- bzw. Anmeldung in der Gemeinde Muldestausee können Sie nicht automatisch hier wählen.

Sie sind aus einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt zugezogen?

  • Sie können bis zum 16.08.2026 bei der Meldebehörde einen Antrag stellen, um in der Gemeinde Muldestausee wählen zu können.
  • Stellen Sie keinen Antrag, wählen Sie in Ihrem bisherigen Wohnort in Sachsen-Anhalt. Dort können Sie bei Bedarf Briefwahl beantragen.

Sie sind aus einer Gemeinde außerhalb Sachsen-Anhalts zugezogen?

  • Sind Sie vor dem 06.06.2026 eingezogen, müssen Sie sich bis spätestens 16.08.2026 bei der Meldebehörde melden, um auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
  • Sind Sie nach dem 06.06.2026 eingezogen, sind Sie nicht wahlberechtigt.

Sie haben Ihre Hauptwohnung in die Gemeinde Muldestausee verlegt und Ihre bisherige Wohnung als Nebenwohnung beibehalten?

  • Für Sie gelten die oben genannten Regelungen und Fristen.

Sie sind innerhalb der Gemeinde Muldestausee umgezogen?

  • Wenn Sie innerhalb der Gemeinde mit Ihrer Haupt- bzw. alleinigen Wohnung umgezogen sind, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung des Wahlbezirks ist nicht möglich.

Sie waren zwischenzeitlich abgemeldet?

  • Wurde eine Abmeldung nachträglich berichtigt, werden Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. In diesem Fall müssen Sie bis spätestens 21.08.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Meldebehörde.


Möglichkeiten zur Briefwahl

Schriftliche Beantragung von Briefwahlunterlagen

Den Antrag auf Briefwahl können Sie schriftlich per E-Mail bzw. per Post an die Wahlbehörde senden. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.

Bitte machen Sie dazu folgende Angaben:

  • Familienname,
  • Vorname(n),
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift
  • ggf. abweichende Versandanschrift

Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig, damit diese rechtzeitig zugestellt werden können.

Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen

Ein Online-Antrag von Briefwahlunterlagen ist unter der dem Link https://www.wahlschein.de möglich.

Persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die persönliche Beantragung, Abholung der Briefwahlunterlagen sowie die Stimmabgabe per Briefwahl sind in der

Briefwahllokal

vom 17.08. bis 04.09.2026 möglich.

Öffnungszeiten

Die Verwaltung ist für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Mo 09:00 bis 12:00 Uhr
Di   09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi   geschlossen
Do  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Fr   09:00 bis 12:00 Uhr