Mit Beginn des neuen Schuljahres sollen alle Schulen und auch die Kindertagesstätten (inkl. Horte) wieder mit dem Regelbetrieb starten.
Gestern hat die Landesregierung die Vorgaben beschlossen, auf dessen Grundlage dies möglich sein wird. ... [mehr]
Seit Mai 2020 soll der sogenannte „Sachsen-Anhalt-Plan“ sukzessive den Weg aus der Krise zurück in die Normalität weisen. Seit dem 02.07.2020 gelten die Regelungen der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Auf ... [mehr]
Seit dem 28.05.2020 gilt die 6. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bis voraussichtlich 30.06.2020. Flankiert wird diese durch die Erlasse zur Durchführung des sogenannten „eingeschränkten Regelbetriebes“ ... [mehr]
Liebe Eltern,
mit der 6. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 26.05.2020 erfolgt gemäß § 14a ein eingeschränkter Regelbetrieb in den ... [mehr]
Am 26.05.2020 hat die Landesregierung die „6. Eindämmungsverordnung“ beschlossen. Sie tritt am 28.05.2020 in Kraft bis voraussichtlich 01.07.2020. Damit gehen weitgehende Lockerungen einher. Es wird weiter an der Einhaltung von ... [mehr]
„Schlankes Land, schlanker Landkreis - starke Städte und Gemeinden“
Die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden durch Bund und Land im Verhältnis zu den übertragenen Aufgaben war bereits vor der Krise unzureichend. Fortlaufend neue Aufgaben und Standards, steigende Allgemeinkosten, ausufernde ... [mehr]
In der Gemeindeverwaltung wurden umfangreiche Überlegungen angestellt, wie möglichst zeitnah unter bestmöglichem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Publikumsverkehr wieder ... [mehr]
Das Land Sachsen-Anhalt hat erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen am 16.04.2020 im Rahmen der vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt ... [mehr]
Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr Di 13:00 bis 18:00 Uhr Do 13:00 bis 15:30 Uhr einen persönlichen Termin zu vereinbaren.