Anforderung auf Gestellung einer Brandsicherheitswache gemäß § 20 (2) BrSchG LSA
Bei Veranstaltungen oder Maßnahmen, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht oder bei denen eine größere Anzahl von Menschen, Kraftfahrzeugen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sein können, kann die Gestellung einer Brandsicherheitswache erforderlich sein.
Sie können die Gestellung einer Brandsicherheitswache beantragen. Die Gemeinde Muldestausee prüft den Antrag und leitet ihn bei Bedarf an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zur fachlichen Beurteilung weiter. Auf Grundlage dieser Prüfung wird festgelegt, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist und in welchem Umfang sie einzusetzen ist.
Fristen
Der Antrag ist vollständig und spätestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung oder Maßnahme bei der Gemeinde Muldestausee einzureichen.
Gebühren
Die Gestellung einer Brandsicherheitswache kann kostenpflichtig sein. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Umfang des erforderlichen Einsatzes.
Hinweise
- Reichen Sie den Antrag vollständig und fristgerecht ein.
- Die Entscheidung über Art und Umfang der Brandsicherheitswache erfolgt nach fachlicher Prüfung.
- Der Veranstalter bzw. die Veranstalterin erhält anschließend eine entsprechende Anordnung der Gemeinde Muldestausee.